Für Unternehmer, Auswanderer und Vielreisende
Einen Strafverteidiger sucht man nicht aus der Zelle. Man hat ihn vorher.
Im Ausland verteidigt Sie das Konsulat nicht.1 Mit der Internationalen Strafrecht‑Flatrate steht Ihre Verteidigung, bevor etwas passiert.
- Prüfung auf Fahndungen und Haftbefehle
- Vollmachten und Notfallakte liegen bereit
- Notfalltelefon, im Ernstfall rund um die Uhr
- Verteidiger vor Ort, von uns koordiniert
Unverbindlich · 30 Minuten · Telefon oder Zoom
Adrian Dinkl, Rechtsanwalt
Dinkl Rechtsanwälte GmbH
- Dinkl Rechtsanwälte GmbH, Konstanz und Berlin
- Anwaltliche Verschwiegenheit
- Fester Betrag statt Stundensatz
- Notfalltelefon für Mandanten
Die Ausgangslage
Im Ausland sind Sie zunächst auf sich gestellt.
Was nach einer Festnahme im Ausland tatsächlich passiert, beschreibt das Auswärtige Amt ganz nüchtern. Die wenigsten Unternehmer haben es je gelesen:
Das Konsulat verteidigt nicht.
Die Botschaft kann Sie besuchen, informiert auf Wunsch Ihre Angehörigen und nennt Ihnen deutsch- oder englischsprachige Anwälte. Sie verteidigt Sie nicht, zahlt keinen Anwalt und kann weder eine Freilassung noch ein schnelleres Verfahren bewirken.
Es gilt das Recht vor Ort.
Was strafbar ist und wie hoch die Strafe ausfällt, bestimmt das Land, in dem Sie sich befinden. Deutsche Maßstäbe lassen sich weder im Verfahren noch bei den Haftbedingungen einfordern.
Die ersten Stunden entscheiden.
Was Sie nach einer Festnahme sagen und unterschreiben, begleitet Sie durch das ganze Verfahren. Genau in dieser Phase sucht Ihre Familie unter Zeitdruck einen Anwalt, der vor Ort zugelassen ist, Ihre Sprache spricht und ans Telefon geht.
Auch innerhalb der EU.
Auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls können auch deutsche Staatsangehörige an andere EU-Staaten übergeben werden.
Der Beleg: Auswärtiges Amt, Deutsche in Haft im Ausland, Stand 2. Juni 2026. Art. 16 Abs. 2 Grundgesetz. (Quellen 1 und 2)
Ein Beispiel
Dieselbe Passkontrolle. Zwei völlig verschiedene Tage.
Ohne Vorbereitung
6:40 Uhr: Bei der Einreisekontrolle erscheint eine Fahndungsnotierung. Sie werden festgehalten.
7:30 Uhr: Sie dürfen jemanden benachrichtigen. Aber wen? Einen Strafverteidiger in diesem Land kennen Sie nicht.
11:00 Uhr: Erste Vernehmung. Ohne eigenen Anwalt, in einer fremden Sprache.
Tag 2: Ihre Familie telefoniert Kanzleien ab und wartet auf die Anwaltsliste des Konsulats.
Tag 3: Ein Anwalt ist gefunden. Er kennt weder Sie noch Ihre Unterlagen und beginnt bei null.
Mit Flatrate
6:40 Uhr: Dieselbe Kontrolle. Sie zeigen Ihre Notfallkarte und sagen zur Sache nichts.
7:30 Uhr: Sie oder Ihr Notfallkontakt erreichen das Notfalltelefon. Vollmacht, Stammdaten und Ihr Länderprofil liegen der Kanzlei bereits vor.
Vormittag: Die Kanzlei klärt Vorwurf und zuständige Stelle, informiert auf Wunsch das Konsulat und schaltet einen vor Ort zugelassenen Strafverteidiger ein.
Noch am selben Tag: Ihre Familie hat einen festen Ansprechpartner und weiß, was als Nächstes passiert.
Danach: Die Verteidigung läuft koordiniert. Ein Ansprechpartner, eine Linie, vorbereitete Unterlagen.
Beispielhafter Ablauf zur Veranschaulichung, kein realer Fall. Abläufe hängen vom Land und vom Einzelfall ab. Vorbereitung ändert nicht den Vorwurf, aber Ihre Ausgangslage.
Die Kostenfrage
Weder Rechtsschutz noch Freispruch bewahren Sie vor der Rechnung.
Die Vorsatz-Lücke.
Der normale Straf-Rechtsschutz greift nicht bei Delikten, die nur vorsätzlich begangen werden können. Dazu gehören Betrug, Untreue und Steuerhinterziehung. Schon der Vorwurf genügt, und Sie stehen ohne Deckung da.
Das Stundenhonorar.
Spezialisierte Verteidiger arbeiten in der Regel auf Stundenbasis. Auch nach einem Freispruch wird nur die gesetzliche Vergütung erstattet, nicht das vereinbarte Honorar.
Das Ausland.
Kommen ein Anwalt vor Ort, Übersetzungen und Reisen hinzu, übernimmt das Konsulat davon grundsätzlich nichts.
Der Beleg: Bedingungen gängiger Rechtsschutzversicherer und Fachpresse. (Quellen 1, 5 und 6)
Die Flatrate ist keine Versicherung und ersetzt keine. Sie macht planbar, was planbar ist: Vorbereitung, Erreichbarkeit und Koordination durch die Kanzlei zum festen Betrag. Für alles Weitere gilt: Es entstehen keine Fremdkosten ohne Ihre ausdrückliche Freigabe.
Klären Sie Ihre Lage, solange nichts passiert ist.
- Kostenlos und unverbindlich
- 30 Minuten
- Telefon oder Zoom
Selbsttest
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Der Ansatz
Ihre Verteidigung steht, bevor Sie sie brauchen.
Eine Telefonnummer allein reicht nicht. Die Flatrate bereitet Sie auf drei Ebenen vor:
Ebene 1: Klarheit.
Im Aufnahmegespräch entsteht Ihr Risiko- und Länderprofil: Wohnsitz, Reiseziele, Gesellschaften, laufende Konflikte. Dazu gehört die internationale Statusprüfung: Wir stellen für Sie Auskunftsersuchen in Deutschland, zum Schengener Informationssystem und bei der Kontrollkommission von Interpol und werten die Antworten schriftlich aus.7
Ebene 2: Vorbereitung.
Ihre Notfallakte mit Strafprozessvollmacht, Stammdaten, Notfallkontakten und Kommunikationsfreigaben liegt bei uns. Sie tragen die Notfallkarte im Portemonnaie. Sie und Ihre Angehörigen haben klare Leitfäden für den Ernstfall.
Ebene 3: Bereitschaft.
12 Monate Notfalltelefon. Im Ernstfall übernehmen wir die Sofortmaßnahmen, schalten einen zugelassenen Verteidiger vor Ort ein und koordinieren die Verteidigung aus einer Hand.
Das Paket
Die Internationale Strafrecht‑Flatrate. Alles aus einer Hand.
Aufnahmegespräch: persönlich, mit Ihrem Risiko- und Länderprofil.
Internationale Statusprüfung: Auskunftsersuchen in Deutschland, zum Schengener Informationssystem und bei Interpol, mit schriftlicher Auswertung.
Notfallakte: Strafprozessvollmacht, Stammdatenblatt, Notfallkontakte und Kommunikationsfreigaben für Ihre Angehörigen.
Notfallkarte: im Kreditkartenformat, mehrsprachig, mit Ihren wichtigsten Rechten und der Notfallnummer.
Leitfäden: Festnahme im Ausland, Einreisekontrolle, Durchsuchung, Vorladung. Dazu eine Checkliste für Angehörige.
Notfalltelefon: für Sie und Ihre benannten Vertrauenspersonen, im Ernstfall rund um die Uhr, 12 Monate lang.
Sofortmaßnahmen im Ernstfall: Ersteinschätzung, Klärung von Vorwurf und zuständiger Stelle, Kontakt zu Konsulat und Angehörigen.
Verteidiger vor Ort: Auswahl und Einschaltung zugelassener Strafverteidiger im jeweiligen Land, Koordination der Verteidigung, ein deutschsprachiger Ansprechpartner.
Jährliche Aktualisierung aller Unterlagen.
Kostenkontrolle: Fremdkosten entstehen nur nach Ihrer ausdrücklichen Freigabe.
Dinkl Rechtsanwälte
Notfallkarte
Name
Notfallnummer
+49 89 XXX XXX
Exklusiv für Mandanten
- DEIch mache von meinem Schweigerecht Gebrauch und möchte meinen Anwalt sprechen. Bitte informieren Sie das deutsche Konsulat.
- ENI am exercising my right to remain silent and wish to speak to my lawyer. Please notify the German consulate.
Konsulat, Versicherung, Anwalt im Ernstfall und Flatrate im Vergleich
- Wann aktiv?
Strafrecht-FlatrateSchon vorher: Akte, Vollmacht und Notfallnummer stehen
Konsulat: Nach der Festnahme, wenn Sie es verlangen
Rechtsschutzversicherung: Nach der Deckungsprüfung
Anwalt erst im Ernstfall: Wenn Ihre Familie einen gefunden hat
- Rolle
Strafrecht-FlatrateKennt Ihre Lage und koordiniert die Verteidigung
Konsulat: Betreut, verteidigt nicht
Rechtsschutzversicherung: Erstattet Kosten, verteidigt nicht
Anwalt erst im Ernstfall: Verteidigt, kennt Sie und Ihre Unterlagen nicht
- Im Ausland
Strafrecht-FlatrateSchaltet zugelassene Verteidiger vor Ort ein
Konsulat: Nennt Anwälte, wählt keinen aus
Rechtsschutzversicherung: Je nach Vertrag
Anwalt erst im Ernstfall: Zulassung nur im eigenen Land
- Kosten
Strafrecht-FlatrateFester Betrag für die Leistungen der Kanzlei
Konsulat: Übernimmt keine Anwaltskosten
Rechtsschutzversicherung: Standardtarife zahlen bei reinen Vorsatzdelikten nicht
Anwalt erst im Ernstfall: Meist Stundenhonorar
Was nicht enthalten ist
Honorare der Anwälte vor Ort, Gerichtskosten, Kautionen, Dolmetscher und Reisekosten sind nicht Teil des festen Betrags. Sie entstehen nur nach Ihrer Freigabe. Was die Kanzlei im Ernstfall über den vereinbarten Umfang hinaus leistet, stimmen wir vorher mit Ihnen ab.
Das Erstgespräch ist kostenlos. Den festen Betrag für die Flatrate kennen Sie, bevor Sie beauftragen.
Kostenlosen Termin wählenSo läuft es ab
In vier Schritten vorbereitet.
Schritt 1: Termin wählen.
Freien Termin online wählen. Das Erstgespräch ist kostenlos und dauert 30 Minuten.
Schritt 2: Erstgespräch.
Per Telefon oder Zoom: Ihre Länder, Ihre Strukturen, Ihre Fragen. Danach wissen Sie, ob die Flatrate zu Ihnen passt und was sie kostet.
Schritt 3: Aufnahme.
Wir erstellen Ihr Risiko- und Länderprofil, Sie unterzeichnen die Vollmachten und benennen Ihre Notfallkontakte.
Schritt 4: Bereit.
Sie erhalten Notfallkarte und Leitfäden, das Notfalltelefon ist für Sie aktiv. Einmal im Jahr aktualisieren wir alle Unterlagen.
Für wen die Flatrate gedacht ist. Und für wen nicht.
Geeignet für:
- Unternehmer und Geschäftsführer mit Gesellschaften, Konten oder Geschäftspartnern im Ausland
- Auswanderer und alle, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben oder das planen
- Vielreisende, die regelmäßig Grenzen passieren, auch außerhalb der EU
- Familien, in denen im Ernstfall jemand wissen soll, was zu tun ist
Nicht geeignet für:
- Alle, die eine Garantie gegen Strafverfolgung suchen. Die gibt es nicht. Wir schulden sorgfältige anwaltliche Arbeit, keinen bestimmten Ausgang.
- Alle, die Rat dazu suchen, wie man Ermittlungen ausweicht oder Vermögen versteckt. Wir verteidigen Rechte. Beim Verstecken helfen wir nicht.
- Alle, gegen die bereits ermittelt wird oder die schon festgenommen wurden. Dann brauchen Sie kein Vorsorgeprodukt, sondern sofort ein Mandat: +49 15678 405429

Wer hinter dem Angebot steht
Ein Anwalt, der Ihre Strukturen kennt, bevor es ein Staatsanwalt tut.
Internationale Gesellschaften, Verträge und Bankverbindungen von Unternehmern sind unsere tägliche Arbeit. Genau dieses Wissen fehlt einem Verteidiger, der Sie erst im Ernstfall kennenlernt. Mit der Flatrate verbinden wir beides: Wir kennen Ihre Lage vorher und schalten im Ernstfall den passenden Strafverteidiger vor Ort ein.
- Rechtsanwalt und Geschäftsführer der Dinkl Rechtsanwälte GmbH, gegründet 2016, mit Sitz in Konstanz und Niederlassung in Berlin
- Internationale Stationen in Dublin, Tokio, Luxemburg und New York
- Schwerpunkte unter anderem Handels- und Gesellschaftsrecht, Bankrecht und internationales Recht
- Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Freiburg
- Über 50 Bewertungen auf anwalt.de
Häufige Fragen
Was Mandanten vor dem Termin wissen wollen.
Ist die Flatrate eine Versicherung?
In welchen Ländern hilft mir die Flatrate?
Können Sie mich als Rechtsanwalt im Ausland vor Ort verteidigen?
Wie erreiche ich Sie im Ernstfall?
Was bringt mir die internationale Statusprüfung?
Was kostet die Flatrate?
Was ist nicht enthalten?
Gegen mich läuft bereits ein Verfahren. Kann ich die Flatrate trotzdem abschließen?
Ich habe mir nichts vorzuwerfen. Brauche ich das?
Meine Rechtsschutzversicherung deckt Strafrecht doch ab?
Gilt die Flatrate auch für meine Familie, Freunde oder Geschäftspartner?
Erfährt jemand von meiner Anfrage?
Was passiert nach 12 Monaten?
Muss ich nach Konstanz kommen?
Kostenloses Erstgespräch
Der beste Zeitpunkt für einen Verteidiger ist, bevor Sie ihn brauchen.
In 30 Minuten klären wir, ob die Flatrate zu Ihrer Lage passt: Ihre Länder, Ihre Strukturen, Ihre offenen Fragen. Vertraulich, per Telefon oder Zoom.
Schritt 1: Termin wählen.
Freien Termin im Kalender wählen, Buchung in zwei Minuten.
Schritt 2: Erstgespräch.
30 Minuten, vertraulich: Ihre Lage, Ihre Risiken, Ihre Optionen.
Schritt 3: Ihre Entscheidung.
Sie kennen Leistung und festen Betrag, bevor Sie beauftragen.
Freie Termine
Wählen Sie direkt einen freien Termin. Wir rufen Sie zur gewählten Zeit an oder sprechen per Zoom.
- Kostenlos und unverbindlich
- 30 Minuten
- Telefon oder Zoom
- Anwaltliche Verschwiegenheit
Kalender wird geladen
Der Kalender wird von Calendly bereitgestellt. Mehr dazu im Datenschutz
Rechtliche Hinweise
- Die Internationale Strafrecht-Flatrate ist eine anwaltliche Dienstleistung der Dinkl Rechtsanwälte GmbH auf Grundlage einer Mandats- und Vergütungsvereinbarung. Sie ist keine Versicherung und begründet keinen Anspruch auf Übernahme von Kosten Dritter.
- Geschuldet ist die sorgfältige anwaltliche Tätigkeit im vereinbarten Umfang, kein bestimmter Erfolg. Es wird nicht zugesagt, dass eine Durchsuchung, Festnahme, Untersuchungshaft, Auslieferung oder Verurteilung verhindert wird.
- Vor ausländischen Behörden und Gerichten werden Mandanten in der Regel durch dort zugelassene Rechtsanwälte vertreten, die der Mandant gesondert beauftragt. Soweit das Recht vor Ort es zulässt, verteidigt die Kanzlei gemeinsam mit ihnen. Im Übrigen wählt die Kanzlei aus, vermittelt und koordiniert. Geht ihre Mitwirkung über den vereinbarten Umfang der Flatrate hinaus, werden Umfang und Vergütung vorher gesondert vereinbart. Die Verfügbarkeit geeigneter Anwälte kann je nach Land und Lage unterschiedlich sein.
- Das Notfalltelefon ist im vereinbarten Umfang erreichbar. Eine bestimmte Reaktionszeit oder ein persönliches Erscheinen an jedem Ort wird nicht zugesagt.
- Honorare ausländischer Anwälte, Gerichtskosten, Kautionen, Dolmetscher, Sachverständige und Reisekosten sind nicht Teil des festen Betrags und entstehen nur nach ausdrücklicher Freigabe durch den Mandanten.
- Die Statusprüfung nutzt die verfügbaren Auskunftswege. Behörden können Auskünfte einschränken oder zurückstellen. Eine negative oder unvollständige Auskunft schließt ein Verfahren oder eine Fahndung nicht mit Sicherheit aus.
- Die Vergütungsvereinbarung wird in Textform und getrennt von der Vollmacht geschlossen.
Quellen
- 1.Auswärtiges Amt: Deutsche in Haft im Ausland, Konsularische Betreuung, Artikel vom 2. Juni 2026. https://www.auswaertiges-amt.de/de/konsularische-betreuung-haftfaelle-2189480
- 2.Art. 16 Abs. 2 Grundgesetz. https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16.html
- 3.Deutscher Bundestag, Drucksache 21/7156 vom 14. Juli 2026, Nicht vollstreckte Haftbefehle 2026. 170.667 Fahndungen zu offenen Haftbefehlen, bezogen auf 148.311 Personen. https://dserver.bundestag.de/btd/21/071/2107156.pdf
- 4.Recherche des Mediums Disclose, Januar 2026, zitiert nach JURIST. https://www.jurist.org/news/2026/01/interpol-leaked-files-reveal-states-abuse-red-notices-to-target-dissidents/
- 5.Württembergische Versicherung: Straf-Rechtsschutz. https://www.wuerttembergische.de/existenz/rechtsschutzversicherung/straf-rechtsschutz/
- 6.Legal Tribune Online: Ermittlungsverfahren gegen Selbstständige und Entscheidungsträger. https://www.lto.de/karriere/im-job/stories/detail/ermittlungsverfahren-selbstaeendige-leitende-angestellte-strafrechtsschutz
- 7.Interpol: Red Notices und Kontrollkommission CCF. https://www.interpol.int/en/How-we-work/Notices/Red-Notices
Stand der Angaben: Oktober 2026.
